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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 11.06.2009 – C-300/08 P

Leche Celta SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Kombinierte Wort- und Bildmarke Celia - Relative Eintragungshindernisse - Ähnlichkeit der Anmeldemarke mit einer älteren Marke - Marke, die identische Waren betrifft - Verwechslungsgefahr - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:370

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Leche Celta, SL trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 11. Juni 2009 – Leche Celta/HABM / (Rechtssache C-300/08 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Kombinierte Wort- und Bildmarke Celia – Relative Eintragungshindernisse – Ähnlichkeit der Anmeldemarke mit einer älteren Marke – Marke, die identische Waren betrifft – Verwechslungsgefahr – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel“

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 Abs. 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 35)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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