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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 22.11.2007 – C-296/07 P(R)

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Scott SA. Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Erledigungsbeschluss - Antrag auf Nichtigerklärung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
ECLI
ECLI:EU:C:2007:707

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 22. November 2007 – Kommission/Scott / (Rechtssache C-296/07 P [R])

„Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Erledigungsbeschluss – Antrag auf Nichtigerklärung – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

Rechtsmittel – Rechtsmittel gegen einen Beschluss, wonach über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nicht zu entscheiden ist – Zuvor ergangene Entscheidung über die Klage – Nicht mehr beim Gericht anhängiges Verfahren – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 21-23)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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