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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 29.06.2009 – C-295/08 P

Cofra srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Widerspruch des Mitgliedstaats gegen die Verbreitung der Dokumente - Verweigerung des Zugangs - Zweitantrag - Bestätigende Maßnahme.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:407

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Cofra Srl trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 29. Juni 2009 – Cofra/Kommission / (Rechtssache C-295/08 P)

„Rechtsmittel – Zugang zu den Dokumenten der Organe – Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Widerspruch des Mitgliedstaats gegen die Verbreitung der Dokumente – Verweigerung des Zugangs – Zweitantrag – Bestätigende Maßnahme“

1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Rechtliche Qualifizierung des Sachverhalts – Zulässigkeit (Art. 225 EG) (vgl. Randnrn. 33-34)

2. Europäische Gemeinschaften – Organe – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Voraussetzungen – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 7) (vgl. Randnrn. 52-56)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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