Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 13.01.2010 – C-292/09 und C-293/09
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:7
Tenor
Die von der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien) mit Entscheidungen vom 9. und vom 17. Juni 2009 eingereichten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 13. Januar 2010 – Calestani und Lunardi/Agenzia delle Entrate – Ufficio di Parma / (Verbundene Rechtssachen C-292/09 und C-293/09)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offensichtliche Unzulässigkeit“
1. Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Zuständigkeit des nationalen Gerichts – Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits – Erforderlichkeit einer Vorlage und Erheblichkeit der gestellten Fragen – Beurteilung durch das nationale Gericht (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 18-19)
2. Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23) (vgl. Randnrn. 20-29)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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