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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 02.05.2006 – C-291/04

Strafverfahren gegen Henri Léon Schmitz. Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal de police de Neufchâteau - Belgien. Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr - Arbeitnehmer - Kraftfahrzeug - Überlassung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber - Im Ausland zugelassenes Fahrzeug - Arbeitgeber, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:280

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 2. Mai 2006 – Schmitz / (Rechtssache C-291/04)

„Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung – Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr – Arbeitnehmer – Kraftfahrzeug – Überlassung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber – Im Ausland zugelassenes Fahrzeug – Arbeitgeber, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist“

Freizügigkeit – Niederlassungsfreiheit – Beschränkungen (Artikel 43 EG) (vgl. Randnrn. 15-20 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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