Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 01.07.2009 – C-29/09 P

Daniela Marinova gegen Université Libre de Bruxelles und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Schiedsklausel.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:414

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Frau Marinova trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 1. Juli 2009 – Marinova/Université Libre de Bruxelles und Kommission / (Rechtssache C-29/09 P)

„Rechtsmittel – Vertrag über die Finanzierung eines Forschungsprojekts durch die Gemeinschaft – Schiedsklausel – Klage, die von einer Person erhoben wurde, die nicht Partei dieses Vertrags ist – Unzuständigkeit des Gerichts“

Rechtsmittel – Gründe – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 17, 20)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-29/09 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten