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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 03.04.2008 – C-289/07

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/17/EG - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:198

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Art. 71 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser‑, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 3. April 2008 – Kommission/Portugal / (Rechtssache C-289/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/17/EG – Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser‑, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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