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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 03.03.2009 – C-268/08 P

Christos Michail gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel ­- Öffentlicher Dienst - Art. 12a und Art. 24 des Beamtenstatuts - Mobbing - Beistandspflicht - Verfälschung von Tatsachen - Fehlerhafte rechtliche Bewertung der Tatsachen.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:122

Gründe

Rechtssache C-268/08 P

Christos Michail

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand: Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 16. April 2008, Michail/Kommission (T-486/04), mit dem dieses die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung der Kommission vom 20. März 2004 über seinen Antrag nach Art. 24 des Beamtenstatuts auf Beistand abgewiesen hat. Verstoß gegen Art. 12a des Beamtenstatuts. Mobbing. Verfälschung von Tatsachen. Fehlerhafte rechtliche Bewertung dieser Tatsachen

Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Michail trägt die Kosten.

Leitsätze

Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit

(Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Abs. 1 Buchst. c)

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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