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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 07.02.2006 – C-268/05 P

Giorgio Lebedef gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Beamte - Bestimmungen über die Konzertierungsebenen, das Konzertierungsgremium und die Konzertierungsverfahren, die zwischen der Mehrheit der Gewerkschaften und Berufsverbände und der Kommission vereinbart worden sind - Ausschluss der Gewerkschaft ,Action et Défense" - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:86

Gründe

Beschluss der Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Februar 2006, Lebedef / Kommission / (RechtssacheC-268/05 P)

(„Rechtsmittel – Beamte – Bestimmungen über die Konzertierungsebenen, das Konzertierungsgremium und die Konzertierungsverfahren, die zwischen der Mehrheit der Gewerkschaften und Berufsverbände und der Kommission vereinbart worden sind – Ausschluss der Gewerkschaft ,Action et Défense‘ – Offensichtliche Unzulässigkeit“)

Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Absatz 1 Buchstabe c) (vgl. Randnrn. 13-15)

Gegenstand:

Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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