Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 17.12.2010 – C-262/88 INT
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:795
Tenor
1. Der Antrag auf Auslegung wird zurückgewiesen.
2. Herr Peinado Guitart trägt seine eigenen Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 17. Dezember 2010 – Barber (Peinado Guitart) / (Rechtssache C-262/88 INT)
„Antrag auf Auslegung – Unzulässigkeit“
Verfahren – Urteilsauslegung – Antrag auf Auslegung eines Vorabentscheidungsurteils – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 43; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 § 1) (vgl. Randnrn. 3-4)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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