Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 09.02.2006 – C-261/05
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:98
Gründe
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 9. Februar 2006, Lakép u. a. / (Rechtssache C-261/05)
(Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung – Beitritt zur Europäischen Union – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Zeitliche Geltung – Artikel 33 – Gemeindesteuer auf gewerbliche Tätigkeiten – Unzuständigkeit des Gerichtshofes)
1. Vorlagefragen – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3) (vgl. Randnr. 17)
2. Vorlagefragen – Zuständigkeit des Gerichtshofes – Grenzen (Artikel 234 EG) (vgl. Randnrn. 17-21)
Gegenstand:
Tenor:
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-261/05 entschieden?“