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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 31.01.2008 – C-259/07

Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/51/EG - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Keine fristgerechte Umsetzung.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:68

Tenor

Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/51/EG der Kommission vom 7. September 2005 zur Änderung von Anhang XX der Richtlinie 2004/17/EG und von Anhang VIII der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Aufträge verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

Das Königreich Schweden trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 31. Januar 2008 – Kommission / Schweden / (Rechtssache C-259/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/51/EG – Öffentliche Aufträge – Vergabeverfahren – Keine fristgerechte Umsetzung“

Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Durchführung der Richtlinien – Nicht bestrittene Vertragsverletzung (Art. 226 EG) (vgl. Randnrn. 8-10 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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