Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 02.04.2009 – C-255/06 P-REV

Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Verfahren - Wiederaufnahmeantrag - Antrag in Bezug auf einen Beschluss nach Art. 119 der Verfahrensordnung - Rechtsmittel - Neue Tatsache - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:212

Tenor

1. Der von Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gestellte Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.

2. Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 2. April 2009 – Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret/Rat und Kommission / (Rechtssache C-255/06 P‑REV)

„Verfahren – Wiederaufnahmeantrag – Antrag in Bezug auf einen Beschluss nach Art. 119 der Verfahrensordnung – Rechtsmittel – Neue Tatsache – Unzulässigkeit“

1. Verfahren – Wiederaufnahmeverfahren – Antrag betreffend einen Beschluss, der ein Rechtsmittel als offensichtlich unzulässig und unbegründet zurückweist (Satzung des Gerichtshofs, Art. 44; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnr. 15)

2. Verfahren – Wiederaufnahmeverfahren – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags – Neue Tatsache – Begriff (Satzung des Gerichtshofs, Art. 44; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnrn. 16, 19-20)

3. Verfahren – Wiederaufnahmeverfahren – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 98 und 99 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 22-24, 26)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-255/06 P-REV entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten