Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 02.04.2009 – C-255/06 P-REV
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:212
Tenor
1. Der von Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gestellte Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.
2. Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 2. April 2009 – Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret/Rat und Kommission / (Rechtssache C-255/06 P‑REV)
„Verfahren – Wiederaufnahmeantrag – Antrag in Bezug auf einen Beschluss nach Art. 119 der Verfahrensordnung – Rechtsmittel – Neue Tatsache – Unzulässigkeit“
1. Verfahren – Wiederaufnahmeverfahren – Antrag betreffend einen Beschluss, der ein Rechtsmittel als offensichtlich unzulässig und unbegründet zurückweist (Satzung des Gerichtshofs, Art. 44; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnr. 15)
2. Verfahren – Wiederaufnahmeverfahren – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags – Neue Tatsache – Begriff (Satzung des Gerichtshofs, Art. 44; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnrn. 16, 19-20)
3. Verfahren – Wiederaufnahmeverfahren – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 98 und 99 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 22-24, 26)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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