Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 12.10.2012 – C-254/09 P-DEP
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:628
Tenor
1. Der Gesamtbetrag der Kosten, den der Calvin Klein Trademark Trust der Zafra Marroquineros SL zu ersetzen hat, wird auf 1 210 Euro festgesetzt.
2. Die Rechtssache C-254/09 P-DEP wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen, soweit sie den Antrag auf Festsetzung der Kosten der Zafra Marroquineros SL im Rahmen des Verfahrens vor dem Gericht betrifft.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 12. Oktober 2012 – Zafra Marroquineros/Calvin Klein Trademark Trust / (Rechtssache C-254/09 P-DEP)
„Kostenfestsetzung“
Verfahren – Kosten – Festsetzung – Erstattungsfähige Kosten – Zu berücksichtigende Faktoren (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 73 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21, 22)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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