Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 19.05.2009 – C-253/08
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:321
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2009 – Kommission/Portugal / (Rechtssache C-253/08)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2006/22/EG – Rechtsangleichung – Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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