Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 25.07.1991 – C-252/89

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verpackungen für flüssige Lebensmittel - Nichtumsetzung einer Richtlinie und unterbliebene Übermittlung der Programme.
ECLI
ECLI:EU:C:1991:321

Orientierungssatz

Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. unter anderem das Urteil vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367) kann ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben. Nach dieser Rechtsprechung berechtigen Schwierigkeiten beim Vollzug eines Rechtsakts der Gemeinschaft einen Mitgliedstaat nicht dazu, sich einseitig von der Beachtung seiner Verpflichtungen loszusagen.

Tenor

1) Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es weder die Programme aufgestellt und der Kommission mitgeteilt noch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und mitgeteilt hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie 85/339/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über Verpackungen für fluessige Lebensmittel nachzukommen.

2) Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten des Verfahrens.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-252/89 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten