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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 04.12.2008 – C-247/07

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/35/EG - Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme - Beteiligung der Öffentlichkeit - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:682

Tenor

1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 4. Dezember 2008 – Kommission/Vereinigtes Königreich / (Rechtssache C-247/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/35/EG – Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme – Beteiligung der Öffentlichkeit – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 5)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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