Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 03.05.2012 – C-240/11 P

World Wide Tobacco España, SA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak – Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes – Geldbußen – Abschreckungswirkung – Gleichbehandlung – Mildernde Umstände – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Zusammenarbeit.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2012:269

Tenor

1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.

2. Die World Wide Tobacco España, SA trägt die Kosten des Rechtsmittels.

3. Die Europäische Kommission trägt die Kosten des Anschlussrechtsmittels.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Mai 2012 – World Wide Tobacco España/Kommission / (Rechtssache C-240/11 P)

„Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak – Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes – Geldbußen – Abschreckungswirkung – Gleichbehandlung – Mildernde Umstände – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Zusammenarbeit“

1. Rechtsmittel – Gründe – Erfordernis einer konkreten Kritik an einem Bestandteil der Argumentation des Gerichts (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs, Art. 112 Abs. 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs) (vgl. Randnr. 41)

2. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Art. 256 AEUV, Art. 36, 53 Abs. 1 und 58 der Satzung des Gerichtshofs) (vgl. Randnr. 65)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-240/11 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten