Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 19.10.2007 – C-238/07 P
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:618
Gründe
19. Oktober 2007
Rechtssache C-238/07 P
Derya Beyatli
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 5. März 2007, Beyatli und Candan/Kommission (T-455/04, Slg. ÖD 2007, I‑A-2-0000 und II‑A-2-0000), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/A/1/03 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendare zyprischer Staatsbürgerschaft, die Kläger nicht zur mündlichen Prüfung dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, als unzulässig abgewiesen hat
Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Frau Beyatli trägt die Kosten.
Leitsätze
Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund der fehlenden Vorlage von Unterlagen – Für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage nicht einschlägige Unterlagen – Zurückweisung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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