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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 29.11.2011 – C-235/11 P

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Von den Unionsorganen für eigene Rechnung vergebene öffentliche Aufträge - Ausschreibung über IT-Dienste und Benutzersupport für das System des Handels mit Emissionsrechten in der Gemeinschaft [CITL und CR] - Ablehnung des Angebots - Begründungspflicht - Gleichbehandlungsgrundsatz - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:791

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 29. November 2011 – Evropaïki Dynamiki/Kommission / (Rechtssache C-235/11 P)

„Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Von den Unionsorganen für eigene Rechnung vergebene öffentliche Aufträge – Ausschreibung über IT‑Dienste und Benutzersupport für das System des Handels mit Emissionsrechten in der Gemeinschaft (CITL und CR) – Ablehnung des Angebots – Begründungspflicht – Gleichbehandlungsgrundsatz – Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 Abs. 1 AEUV, Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 21, 27)

2. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Rein redaktioneller Fehler – Fehler, der die Aufhebung des Urteils nicht rechtfertigt (vgl. Randnr. 33)

3. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV, Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1, Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 40, 54-55, 62)

4. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Verpflichtung, auf schriftliches Ersuchen die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitzuteilen – Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, eine sorgfältige vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters vorzulegen – Fehlen – Offensichtlich unbegründeter Rechtsmittelgrund (Art. 256 AEUV, Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2, Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 50-52)

5. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 58) (vgl. Randnr. 61)

6. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende oder widersprüchliche Begründung – Umfang der Begründungspflicht – Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Art. 256 AEUV, Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 66-67)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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