Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 27.04.2006 – C-235/05 P
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:271
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die L’Oréal SA trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 27. April 2006 – L’Oréal/HABM / (Rechtssache C-235/05 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b – Ähnlichkeit zwischen zwei Marken – Verwechslungsgefahr – Gemeinschaftsmarkenanmeldung FLEXI AIR – Ältere Gemeinschaftsmarke FLEX – Zurückweisung der Anmeldung“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 38-47)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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