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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 27.04.2006 – C-235/05 P

L'Oréal SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:271

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die L’Oréal SA trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 27. April 2006 – L’Oréal/HABM / (Rechtssache C-235/05 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b – Ähnlichkeit zwischen zwei Marken – Verwechslungsgefahr – Gemeinschaftsmarkenanmeldung FLEXI AIR – Ältere Gemeinschaftsmarke FLEX – Zurückweisung der Anmeldung“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 38-47)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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