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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 12.06.2008 – C-206/04 P-DEP

Zirh International Corp. gegen Mülhens GmbH & Co. KG. Kostenfestsetzung.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:336

Tenor

Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Mülhens GmbH & Co. KG der Zirh International Corp. zu erstatten hat, wird auf 5 126,95 Euro festgesetzt.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 12. Juni 2008 – Zirh International / Mülhens / (Rechtssache C-206/04 P-DEP)

„Kostenfestsetzung“

Verfahren – Kosten – Festsetzung (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 73 Buchst. b) (vgl. Randnr. 12)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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