Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 12.01.2011 – C-205/10 P, C-217/10 P und C-222/10 P
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:10
Tenor
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
2. Herr Eriksen, Herr Hansen und Frau Lind tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2011 – Eriksen u. a./Kommission / (Verbundene Rechtssachen C-205/10 P, C-217/10 P und C-222/10 P)
„Rechtsmittel – Schadensersatzklage – Auswirkungen des Nuklearunfalls in Thule (Grönland, Dänemark) auf die öffentliche Gesundheit – Richtlinie 96/29/Euratom – Unterbliebener Erlass von Maßnahmen der Kommission gegen einen Mitgliedstaat“
1. Vertragsverletzungsklage – Klagerecht der Kommission – Ermessensfrage – Recht Einzelner, von der Kommission eine Stellungnahme zu verlangen – Fehlen – Verbindung mit der Befugnis der Kommission, Freistellungen zu gewähren – Fehlen (Art. 226 EG, Art. 141 EA) (vgl. Randnrn. 42-43, 56, 67)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Nichteinleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission – Kein rechtswidriges Verhalten (Art. 226 EG und 288, Abs. 2 EG; Art. 141 EA) (vgl. Randnrn. 52-53)
3. EAG – Vertrag – Geltungsbereich – Tätigkeiten des militärischen Bereichs – Ausschluss – Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit eines im militärischen Bereich geschehenen Nuklearunfalls – Keine Auswirkung (Vertrag EAG) (vgl. Randnr. 66)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-205/10 P, C-217/10 P und C-222/10 P entschieden?“