Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 23.11.2010 – C-204/10 P

Enercon GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Wortmarke ENERCON - Widerspruch des Inhabers der Wortmarke TRANSFORMERS ENERGON - Zurückweisung der Anmeldung - Verwechslungsgefahr.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:710

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Enercon GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 23. November 2010 – Enercon/HABM / (Rechtssache C-204/10 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Wortmarke ENERCON – Widerspruch des Inhabers der Wortmarke TRANSFORMERS ENERGON – Zurückweisung der Anmeldung – Verwechslungsgefahr“

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 28)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-204/10 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten