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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 10.09.2009 – C-204/07 P-DEP

C.A.S. SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Kostenfestsetzung.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:526

Tenor

Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der CAS SpA zu erstatten hat, wird auf 29 568 Euro festgesetzt.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 10. September 2009 – C.A.S./Kommission / (Rechtssache C-204/07 P-DEP)

„Kostenfestsetzung“

Verfahren – Kosten – Festsetzung – Erstattungsfähige Kosten (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 73 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 11-45)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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