Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 10.09.2009 – C-204/07 P-DEP
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:526
Tenor
Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der CAS SpA zu erstatten hat, wird auf 29 568 Euro festgesetzt.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 10. September 2009 – C.A.S./Kommission / (Rechtssache C-204/07 P-DEP)
„Kostenfestsetzung“
Verfahren – Kosten – Festsetzung – Erstattungsfähige Kosten (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 73 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 11-45)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-204/07 P-DEP entschieden?“