Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 15.05.1991 – C-201/90

Gio Buton SpA und Vinicola Europea SpA gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile e penale di Trieste - Italien. Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs - Ausgleichsabgabe.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:1991:210

Orientierungssatz

1. Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051), ist Artikel 46 EWG-Vertrag nach Ablauf der Übergangszeit auf Erzeugnisse anwendbar, die noch keiner gemeinsamen Marktorganisation unterliegen. Da Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs unter keine gemeinsame Marktorganisation fällt, ist Artikel 46 auf ihn anwendbar, so daß die Kommission eine Ausgleichsabgabe für die Einfuhr dieses in Frankreich hergestellten Erzeugnisses in andere Mitgliedstaaten festsetzen durfte.

2. Die in der Verordnung Nr. 2541/84 zur Festsetzung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr von in Frankreich hergestelltem Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs in die anderen Mitgliedstaaten vorgesehene Ausgleichsabgabe ist auf Äthylalkohol zu erheben, der in einer Freizone verarbeitet und zum Bestandteil eines für einen anderen Mitgliedstaat bestimmten Fertigerzeugnisses geworden ist und der keinem anderen Zollverfahren als dem der zollamtlichen Überwachung unterstellt worden ist.

Tenor

1) Die Prüfung der ersten Frage hat nichts ergeben, was Zweifel an der Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2541/84 der Kommission vom 4. September 1984 zur Festsetzung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr von in Frankreich hergestelltem Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs in die anderen Mitgliedstaaten und der Verordnung (EWG) Nr. 644/85 der Kommission vom 12. März 1985 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2541/84 begründen könnte.

2) Die in der Verordnung (EWG) Nr. 2541/84 vorgesehene Ausgleichsabgabe ist auf Äthylalkohol zu erheben, der in einer Freizone verarbeitet und zum Bestandteil eines für einen anderen Mitgliedstaat bestimmten Fertigerzeugnisses geworden ist und der keinem anderen Zollverfahren als dem der zollamtlichen Überwachung unterstellt worden ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-201/90 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten