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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 14.12.2006 – C-198/06

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Neue Personenkraftwagen - Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:795

Tenor

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen verstoßen, dass es nicht den in Artikel 9 der Richtlinie vorgesehenen Bericht erstellt hat.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 14. Dezember 2006 – Kommission/Luxemburg / (Rechtssache C-198/06)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 1999/94/EG – Neue Personenkraftwagen – Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen“

Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebliche Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 8)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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