Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 12.12.2008 – C-197/07 P
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:721
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Aktieselskabet af 21. november 2001 trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 12. Dezember 2008 – Aktieselskabet af 21. november 2001 / HABM / (Rechtssache C-197/07 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 5 – Bekanntheit – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Anmeldung des Wortzeichens ‚TDK‘ als Gemeinschaftsmarke – Widerspruch des Inhabers der Gemeinschafts- und nationalen Wort- und Bildmarken TDK – Zurückweisung der Anmeldung“
Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 § 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 15)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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