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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 04.03.2010 – C-193/09 P

Kaul GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ARCOL - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke CAPOL - Durchführung eines Urteils, mit dem eine Entscheidung einer der Beschwerdekammern des HABM aufgehoben wird, durch dieses - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verwechslungsgefahr - Erforderlicher Mindestgrad an Ähnlichkeit der Marken - Abweisung wegen offensichtlicher Unerheblichkeit der bei der Beschwerdekammer vorgelegten neuen Beweise - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 61 Abs. 2, 63 Abs. 6, 73 Satz 2 und 74 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:121

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Kaul GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 4. März 2010 – Kaul/HABM / (Rechtssache C-193/09 P)

„Rechtsmittel – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ARCOL – Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke CAPOL – Durchführung eines Urteils, mit dem eine Entscheidung einer Beschwerdekammer des HABM aufgehoben wird, durch dieses – Anspruch auf rechtliches Gehör – Verwechslungsgefahr – Erforderlicher Mindestgrad an Ähnlichkeit der Marken – Abweisung wegen offensichtlicher Unerheblichkeit der bei der Beschwerdekammer vorgelegten neuen Beweise – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 61 Abs. 2, 63 Abs. 6, 73 Satz 2 und 74 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Widerspruchsverfahren – Tatsachen und Beweismittel, die nicht fristgerecht zur Stützung des Widerspruchs vorgelegt wurden (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 74 Abs. 2) (vgl. Randnr. 39)

2. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 47)

3. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Gemeinschaftsrichter – Durchführung eines Urteils, mit dem eine Entscheidung einer Beschwerdekammer aufgehoben wird – Neue Prüfung der Beschwerde – Wahrung der Verteidigungsrechte (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 61 Abs. 2, 63 Abs. 6 und 73) (vgl. Randnrn. 60-62, 66-67)

4. Gemeinschaftsmarke – Entscheidungen des Amtes – Rechtmäßigkeit – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Erklärung des Vertreters des Amtes vor dem Gemeinschaftsrichter (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 131 Abs. 4) (vgl. Randnr. 72)

5. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachenwürdigung des Gerichts durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 Abs. 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 75)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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