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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 18.09.2007 – C-191/07 P

Jean-Yves Sellier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Frist - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:527

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Sellier trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. September 2007 – Sellier/Kommission / (Rechtssache C-191/07 P)

„Rechtsmittel – Frist – Unzulässigkeit“

Verfahren – Rechtsmittelfristen – Ausschlusswirkung – Zufall oder Fall höherer Gewalt (Satzung des Gerichtshofs, Art. 45 Abs. 2; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 37 § 6 und 81 § 2) (vgl. Randnrn. 7, 9)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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