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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 20.04.2007 – C-189/06 P

TEA-CEGOS SA und Services techniques globaux (STG) SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung eines Mehrfach-Rahmenvertrags betreffend technische Unterstützung in Form kurzfristiger Expertenleistungen zugunsten von Drittländern - Ablehnung des Angebots der Rechtsmittelführerinnen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:242

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die TEA-CEGOS SA und die Services techniques globaux (STG) SA tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 20. April 2007 – TEA‑CEGOS und STG/Kommission / (Rechtssache C-189/06 P)

„Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibung eines Mehrfach-Rahmenvertrags betreffend technische Unterstützung in Form kurzfristiger Expertenleistungen zugunsten von Drittländern – Ablehnung des Angebots der Rechtsmittelführerinnen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (vgl. Randnrn. 29-31)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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