Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 20.04.2007 – C-189/06 P
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:242
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die TEA-CEGOS SA und die Services techniques globaux (STG) SA tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 20. April 2007 – TEA‑CEGOS und STG/Kommission / (Rechtssache C-189/06 P)
„Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibung eines Mehrfach-Rahmenvertrags betreffend technische Unterstützung in Form kurzfristiger Expertenleistungen zugunsten von Drittländern – Ablehnung des Angebots der Rechtsmittelführerinnen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (vgl. Randnrn. 29-31)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-189/06 P entschieden?“