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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 04.10.2007 – C-186/05

Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke - Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:571

Tenor

1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es die Einfuhr alkoholhaltiger Getränke durch Privatpersonen, die durch von ihnen beauftragte unabhängige Vermittler oder gewerbliche Beförderer handeln, verbietet, ohne dass dieses Verbot nach Art. 30 EG als gerechtfertigt angesehen werden kann.

2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. Oktober 2007 – Kommission/Schweden / (Rechtssache C-186/05)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke – Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen“

Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen (Art. 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnr. 26 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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