Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 13.12.2007 – C-184/06
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:782
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 13. Dezember 2007 – Spanien/Rat / (Rechtssache C-184/06)
„Fischerei – Verordnung (EG) Nr. 51/2006 – Aufteilung der Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten – Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien – Ende der Übergangszeit – Erfordernis der relativen Stabilität – Diskriminierungsverbot – Neue Fangmöglichkeiten“
1. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Gleichbehandlung – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Beitrittsakte von 1985; Verordnung Nr. 51/2006 des Rates) (vgl. Randnrn. 32-37)
2. Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Spanien – Fischerei (Beitrittsakte von 1985, Art. 156 bis 164; Verordnung Nr. 51/2006 des Rates) (vgl. Randnrn. 44, 46-48)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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