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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 12.01.2006 – C-183/03

Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. EAGFL - Entscheidung 2003/102/EG - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Sektor Kulturpflanzen.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:15

Gründe

Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 12. Januar 2006, Deutschland / Kommission / (Rechtssache C-183/03)

(EAGFL – Entscheidung 2003/102/EG – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Sektor Kulturpflanzen)

1. Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (vgl. Randnr. 47)

2. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen (Verordnung Nr. 3887/92 der Kommission in der durch die Verordnung Nr. 2801/1999 geänderten Fassung, Artikel 6 Absatz 5) (vgl. Randnrn. 60-61)

3. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen (Verordnung Nr. 3887/92 der Kommission in der durch die Verordnung Nr. 2801/1999 geänderten Fassung, Artikel 9) (vgl. Randnrn. 84-89)

Gegenstand:

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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