Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 17.09.2009 – C-181/09
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:565
Tenor
Das vom Sofiyski gradski sad mit Entscheidung vom 13. April 2009 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 17. September 2009 – Canon Kabushiki Kaisha/IPN Bulgaria / (Rechtssache C-181/09)
„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 20) (vgl. Randnrn. 8‑11)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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