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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 17.09.2009 – C-181/09

Canon Kabushiki Kaisha gegen IPN Bulgaria OOD. Ersuchen um Vorabentscheidung: Sofiyski gradski sad - Bulgarien.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:565

Tenor

Das vom Sofiyski gradski sad mit Entscheidung vom 13. April 2009 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 17. September 2009 – Canon Kabushiki Kaisha/IPN Bulgaria / (Rechtssache C-181/09)

„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“

Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 20) (vgl. Randnrn. 8‑11)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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