Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 12.01.2006 – C-179/05
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:38
Gründe
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2006, Kommission / Frankreich / (Rechtssache C-179/05)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verordnung [EWG] Nr. 2847/93 – Kontrollregelung im Fischereisektor – Informationen über die Fangmengen und den Fischereiaufwand)
Mitgliedstaaten – Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen – Vertragsverletzung – Rechtfertigung durch Berufung auf die innerstaatliche Rechtsordnung – Unzulässigkeit (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
Gegenstand:
Tenor:
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2635/97 des Rates vom 18. Dezember 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass sie nicht die in Artikel 19i erster und dritter Gedankenstrich dieser Verordnung genannten Daten übermittelt hat.
Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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