Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 06.10.2008 – C-175/07 bis C-184/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:543
Tenor
1. Die Prüfung von Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 314/2002 der Kommission vom 20. Februar 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Quotenregelung im Zuckersektor in der durch die Verordnung (EG) Nr. 38/2004 der Kommission vom 9. Januar 2004 geänderten Fassung hat, soweit diese Bestimmung bei der Berechnung der Produktionsabgabe keinen Ausschluss der in Verarbeitungserzeugnissen, die ohne Gewährung einer Ausfuhrerstattung ausgeführt wurden, enthaltenen Zuckermengen vom ausführbaren Überschuss vorsieht, nichts ergeben, was ihre Gültigkeit berühren könnte.
2. Die Verordnung (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2004/05 ist ungültig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 6. Oktober 2008 – SAFBA u. a./Directeur général des douanes et droits indirects und Receveur principal des douanes et droits indirects de Gennevilliers / (Verbundene Rechtssachen C-175/07 bis C-184/07)
„Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung – Zucker – Produktionsabgaben – Durchführungsbestimmungen zur Quotenregelung – Berücksichtigung der in den Verarbeitungserzeugnissen enthaltenen Zuckermengen – Ermittlung des ausführbaren Überschusses – Ermittlung des durchschnittlichen Verlusts“
Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Zucker – Produktionsabgabe (Verordnung Nr. 1260/2001 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Buchst. b, c und d; Verordnungen der Kommission Nr. 314/2002 in der Fassung der Verordnung Nr. 38/2004, Art. 6 Abs. 4 und 5, und Nr. 1686/2005) (vgl. Randnrn. 20‑24, 26‑29, Tenor 1‑2)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-175/07 bis C-184/07 entschieden?“