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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 11.01.2007 – C-175/05

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht -Vermietrecht und Verleihrecht - Ausschließliches öffentliches Verleihrecht - Ausnahme - Vergütung als Voraussetzung - Befreiung - Umfang.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:13

Tenor

Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass es alle Kategorien von öffentlichen Verleiheinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie von der Pflicht befreit hat, den Urhebern für das Verleihen eine Vergütung zu zahlen.

Irland trägt die Kosten.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 11. Januar 2007 – Kommission/Irland / (Rechtssache C-175/05)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 92/100/EWG – Urheberrecht – Vermiet- und Verleihrecht – Ausschließliches öffentliches Verleihrecht – Ausnahme – Vergütung als Voraussetzung – Befreiung – Umfang“

Rechtsangleichung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Vermiet- und Verleihrecht an geschützten Werken – Richtlinie 92/100 – Vergütung der Urheber beim öffentlichen Verleih (Richtlinie 92/100 des Rates, Art. 1 und 5) (vgl. Randnr. 32 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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