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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 15.03.2007 – C-171/06 P

T.I.M.E. ART Uluslararasi Saat Ticareti ve dis Ticaret A.S. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:171

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die T.I.M.E. ART Uluslararasi Saat Ticareti ve diş Ticaret AŞ trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. März 2007 – T.I.M.E. ART/HABM / (Rechtssache C-171/06 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke –Verordnung (EG) Nr. 40/94 − Art. 8 Abs. 1 Buchst. b − Bildmarke − Widerspruch des Inhabers einer älteren nationalen Marke – Verwechslungsgefahr“

1. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 22-24)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 33-41)

3. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 Abs. 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 51)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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