Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 15.03.2007 – C-171/06 P
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:171
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die T.I.M.E. ART Uluslararasi Saat Ticareti ve diş Ticaret AŞ trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. März 2007 – T.I.M.E. ART/HABM / (Rechtssache C-171/06 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke –Verordnung (EG) Nr. 40/94 − Art. 8 Abs. 1 Buchst. b − Bildmarke − Widerspruch des Inhabers einer älteren nationalen Marke – Verwechslungsgefahr“
1. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 22-24)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 33-41)
3. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 Abs. 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 51)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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