Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 23.02.2006 – C-171/05 P

Laurent Piau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Freier Dienstleistungsverkehr - Wettbewerb - Spielervermittler-Reglement - Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ist.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:149

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 23. Februar 2006, Piau / Kommission / (Rechtssache C-171/05 P )

(„Rechtsmittel – Freier Dienstleistungsverkehr – Wettbewerb – Spielervermittler-Reglement – Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“)

1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnr. 22)

2. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das nicht mit den vor dem Gericht geltend gemachten Angriffs- und Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 42 § 2 und 118) (vgl. Randnrn. 24, 73)

3. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden (Artikel 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnr. 34)

4. Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Missbrauch – Begriff (Artikel 82 EG) (vgl. Randnr. 37)

5. Vertragsverletzungsverfahren – Klagerecht der Kommission – Ermessensfrage (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 53)

6. Kommission – Zuständigkeit für die Bestrafung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht durch Privatpersonen (Artikel 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 17 des Rates) (vgl. Randnrn. 54-58)

Gegenstand:

Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Verfahrens.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-171/05 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten