Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 25.03.2010 – C-169/09
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:172
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 25. März 2010 – Kommission/Griechenland / (Rechtssache C-169/09)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte – Nicht fristgerechte Umsetzung“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 11)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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