Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 06.03.2007 – C-168/06
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:139
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 6. März 2007 – Ceramika Paradyź/Dyrektor Izby Skarbowej w Łodzi / (Rechtssache C-168/06)
„Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Sachverhalte vor dem Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union – Zuständigkeit des Gerichtshofs“
Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 21-25)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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