Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 26.10.2006 – C-154/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:693
Tenor
Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.
Die Republik Finnland trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 26. Oktober 2006 – Kommission/Finnland / (Rechtssache C-154/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/108/EG – Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Keine fristgerechte Umsetzung“
Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Nicht bestrittene Vertragsverletzung (Artikel 226 EG) (Randnrn. 6 und 7)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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