Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 13.03.2007 – C-150/06 P

Arizona Chemical BV, Eastman Belgium BVBA und Cray Valley Iberica SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare Handlung - Verstoß gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz - Schadensersatzklage - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:164

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Arizona Chemical BV, die Eastman Belgium BVBA und die Cray Valley Iberica SA tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 13. März 2007 – Arizona Chemical u. a./Kommission / (Rechtssache C-150/06 P)

„Rechtsmittel – Richtlinie 67/548/EWG – Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff – Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Verletzung des Anspruchs auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Schadensersatzklage – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

1. Nichtigkeitsklage – Klage gegen eine Entscheidung, mit der der Widerruf oder die Änderung einer früheren Handlung abgelehnt wird (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 22-24)

2. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 40-41)

3. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 45-46)

4. Rechtsmittel – Gründe – Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist – Ins Leere gehender Rechtsmittelgrund (vgl. Randnr. 47)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-150/06 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten