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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 19.11.1998 – C-149/98 P

Anne-Marie Toller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:1998:562

Orientierungssatz

Ein Rechtsmittel kann gemäß Artikel 168a des Vertrages und Artikel 51 der Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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