Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 07.03.2013 – C-145/10
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:138
Tenor
1. In Randnr. 94 der Gründe des Urteils vom 1. Dezember 2011, Painer (C-145/10), in seiner deutschen Sprachfassung muss es statt „Fotografie“ „Porträtfotografie“ heißen.
2. Im ersten Satz von Randnr. 99 der Gründe dieses Urteils muss es statt „Fotografie“ „Porträtfotografie“ heißen.
3. Im ersten Satz von Nr. 2 des Tenors dieses Urteils muss es statt „Fotografie“ „Porträtfotografie“ heißen.
4. Die Urschrift des vorliegenden Beschlusses wird mit der Urschrift des berichtigten Urteils verbunden. Ein Hinweis auf den Beschluss ist am Rande der Urschrift des Urteils anzubringen.
Gründe
Am 1. Dezember 2011 hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) das Urteil Painer (C-145/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) erlassen.
Dieses Urteil enthält in seiner deutschen Sprachfassung Fehler, die nach Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs von Amts wegen zu berichtigen sind.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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