Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 24.09.2010 – C-142/10 P
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:551
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Pérez Guerra trägt seine eigenen Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 24. September 2010 – Pérez Guerra/BNP Paribas und Spanien / (Rechtssache C-142/10 P)
„Rechtsmittel – Von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person und gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Verfahren – Klage einer natürlichen oder juristischen Person auf Einhaltung des Unionsrechts durch einen Mitgliedstaat – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 3-4)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-142/10 P entschieden?“