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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 24.09.2010 – C-142/10 P

Francisco Pérez Guerra gegen BNP Paribas und Königreich Spanien. Rechtsmittel - Von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person und gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:551

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Pérez Guerra trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 24. September 2010 – Pérez Guerra/BNP Paribas und Spanien / (Rechtssache C-142/10 P)

„Rechtsmittel – Von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person und gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

Verfahren – Klage einer natürlichen oder juristischen Person auf Einhaltung des Unionsrechts durch einen Mitgliedstaat – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 3-4)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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