Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 01.03.2007 – C-139/06
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:129
Tenor
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus
– der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
– der Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96
verstoßen, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um diesen Richtlinien nachzukommen.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 1. März 2007 – Kommission/Vereinigtes Königreich / (Rechtssache C-139/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinien 2002/96/EG und 2003/108/EG – Abfälle – Elektro- und Elektronikgeräte“
Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Urteil vom 01.03.2007 – C-139/06 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade C-139/06 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“