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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 24.04.2007 – C-131/06 P

Castellblanch, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:246

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Castellblanch SA trägt die Kosten.

Gründe

1

1

Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 24. April 2007 – Castellblanch/HABM / (Rechtssache C-131/06 P)

„Rechtsmittel – Bildmarke CRISTAL CASTELLBLANCH – Zurückweisung der Anmeldung“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 46)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 55-56)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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