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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 29.11.2007 – C-122/07 P

Eurostrategies SPRL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Streichungsbeschluss - Klagerücknahme - Kosten.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:743

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Eurostrategies SPRL trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. November 2007 – Eurostrategies/Kommission / (Rechtssache C-122/07 P)

„Rechtsmittel – Streichungsbeschluss – Klagerücknahme – Kosten“

Rechtsmittel – Gegenstand – Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung oder gegen die Kostenfestsetzung – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 2; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnrn. 24-25)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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