Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 29.11.2007 – C-122/07 P
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:743
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Eurostrategies SPRL trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. November 2007 – Eurostrategies/Kommission / (Rechtssache C-122/07 P)
„Rechtsmittel – Streichungsbeschluss – Klagerücknahme – Kosten“
Rechtsmittel – Gegenstand – Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung oder gegen die Kostenfestsetzung – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 2; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnrn. 24-25)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-122/07 P entschieden?“